Internetsperren vor dem Aus?
Urplötzlich kam aber dem Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen.
Na das wäre doch mal ne gute Nachricht.
kittykoma - 5. Aug, 12:06
18 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks